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| | Die Mitwirkung des Deutschen Hubschrauberverbandes (DHV) e. V. im Bevölkerungsschutz und in der Katastrophenhilfe | |
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| Warum brauchen wir HELIALERT?
| | Weltweit gilt der Hubschrauber wegen seiner besonderen Manövriereigenschaften und seiner Flexibilität als
unentbehrliches Einsatzmittel in der Katastrophenhilfe und im Bevölkerungsschutz. Sein Einsatz macht immer dann Sinn, wenn es darum geht,
die Grenzen von Zeit und Raum in bodengebundener Bewegung zu überwinden, z.B. bei Zugangsproblemen aus topografischen Gründen und/oder
in zeitkritischen Einsatzlagen. | Unter den Bedingungen veränderter Risiko- und Bedrohungslagen, wie sie die Strategie für den Schutz der Bevölkerung
in Deutschland seit 2002 zugrunde legt, werden die öffentlichen Träger des Bundes, die Hubschrauber vorhalten, verstärkt mit originären
polizeilichen und militärischen Aufgaben ausgelastet sein. Für die nur im Rahmen der Amtshilfe gemäß Art.35 GG erfolgende subsidiäre
Bereitstellung von Bundes - Hubschraubern für Aufgaben der Länder bei der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr und im Katastrophenschutz
fehlen bei Großlagen zukünftig womöglich Hubschrauber zum Schutz der Bevölkerung. Daher kommt der Einbeziehung von privaten Luftfahrtunternehmen
im Rahmen von Public-Private-Partnership auch in Deutschland zunehmende Bedeutung zu, wenn ein integrierter Schutzansatz, der Mangelressourcen
aller Träger berücksichtigt, realisiert werden soll.
| Während solche Kooperationsmodelle bereits weltweit in vielen Ländern praktiziert werden, hat Deutschland hier
gegenwärtig noch erheblichen Nachholbedarf, und wird der Bevölkerungsschutz auch unter veränderten Rahmenbedingungen immer noch
als primär hoheitliche Zuständigkeitsaufgabe mit eng begrenzter und stark verrechtlichter Beteiligung ehrenamtlicher und privater
Organisationen angesehen.
| Gleichzeitig zeigt aber das Modell der seit vielen Jahren in Deutschland weltweit vorbildlich organisierten Luftrettung
unter Beteiligung privater Luftfahrzeugbetreiber, wie sinnvoll und effektiv derartige Kooperationen sein können, und wird in der Reformdebatte
um die Schutzsysteme unseres Landes zunehmend ein eher fähigkeits- als zuständigkeitsorientierter Denkansatz favorisiert.
| | Mit HELIALERT wird der Versuch unternommen,
dieses Modell auch für sonstige Hilfeleistungen aller Art durch Hubschrauber bei der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr anwendbar zu machen. | Der DHV e.V. erfüllt damit eine im § 2 seiner Satzung ausdrücklich benannte Aufgabe
(www.dhv-org.de).
| Kostentransparenz und Sicherung der Einsatzfähigkeit durch Kostensätze und Rahmen-Vereinbarung!
| Weltweit stellen Hubschrauber ein immer knappes und teures Einsatzmittel dar, deren Einsatzkosten bei kurzfristig
erhöhtem Bedarf nach Notständen und Katastrophen unter marktwirtschaftlichen Bedingungen unkalkulierbar ansteigen können. Da es sich in der
Regel um Einsätze zur Sicherung menschlichen Lebens und menschlicher Güter- und Bedarfsdeckung handelt, und da die Einsatzkosten in der Regel
aus öffentlichen Haushalten abgedeckt werden müssen, hat der DHV e.V. neben der Vertretung der wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder
im Rahmen seiner ethischen Selbstverpflichtung auf das Gemeinwohl auch ein Interesse daran, die Kosten verlässlich und transparent zu gestalten.
Die in der Arbeitsgemeinschaft HELIALERT mitwirkenden Luftfahrtunternehmen
haben sich daher verpflichtet, mit öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Auftraggebern, mit denen eine Rahmen-Vereinbarung
abgeschlossen wurde, ggf. bei Einsätzen in der Notstandsbekämpfung ausschließlich auf der Grundlage von Rahmen-Kostensätzen
abzurechnen.
Neben der Notwendigkeit transparenter Kostengestaltung ergeben sich für eine sinnvolle und einsatztaktisch effektive Einbeziehung privater
Hubschrauber in Einsätze der Notstandsbekämpfung eine Reihe weiterer erforderlicher Vorbereitungs- und Regelungsbedürfnisse. Der Abschluss einer
vorbereitenden und vergaberechtlich unschädlichen Rahmen-Vereinbarung erscheint deshalb als äußerst sinnvoll
und nützlich:
Geregeltes und transparentes Verfahren der Alarmierung und Auftragsvergabe für zeitkritische Einsätze;
Aufbau- und ablauforganisatorische Vereinbarungen für eine einsatztaktisch effektive Einbindung der Hubschrauber, einschließlich der Bereitstellung von Zusatzausstattungen und erforderlicher Logistik, auch firmenübergreifend;
Selbstverpflichtung der mitwirkenden Luftfahrtunternehmen hinsichtlich der Einhaltung der jeweils festgelegten Einsatzregeln sowie der ggf. erwünschten Beteiligung an Übungen und Ausbildungen zum Selbstkostenpreis;
Vorrangige Bereitstellung benötigter Hubschrauber für die Partner der Rahmen-Vereinbarung.
| Wie leistungsfähig sind private Luftfahrtunternehmen?
Mitwirkende Lufttransportunternehmen verfügen durch ständige Präzisionsflugleistungen
- im Arbeitsflug;
- bei Außenlasttransporten;
- bei Überwachungsflügen;
- bei Windeneinsätzen;
- bei Kommunikationseinsätzen
| über umfassende professionelle Flugerfahrung, die sie für Einsatze bei der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr besonders qualifiziert.
Mitwirkende Luftfahrtunternehmen haben in der Vergangenheit u. a. umfangreiche Einsatzerfahrungen bei der Waldbrandbekämpfung im Ausland sowie
bei Hilfsmissionen für das Internationale Rote Kreuz und die Vereinten Nationen gesammelt. |
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| | | | | Postanschrift: | | Deutscher Hubschrauber Verband e.V. | | Sablé-Platz 6 | | 31675 Bückeburg |
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